Meine Leistungen

Das Betreuungs- und Entlastungsangebot besteht aus alltagsnahen, bedürfnisorientierten und flexiblen Leistungen. Meine Unterstützung wird immer nach Absprache und Betreuungssituation, unter Berücksichtigung der Biographie, der Leistungsfähigkeit und den Wünschen des Betreuten und der pflegenden Angehörigen erbracht. Als Betreuungs- und Aktivierungsmaßnahmen werde ich Tätigkeiten ausführen, die das Wohlbefinden und die psychische Stimmung positiv beeinflussen, den Betreuten aber keinesfalls überfordern.

Hilfe bei der Alltagsbewältigung

(Besorgungen, Rezepte, Medikamente, Einkäufe, Hilfsangebote, Handwerkersuche…)

Immer ein offenes Ohr

(Zeit für Gespräche, Ängste und Sorgen)

Begleitung zu Terminen und Unterstützung im Gespräch

(z.B. Arztbesuche, OP-Vorbesprechungen, Therapietermine, Termine bei Ämtern und Behörden…)

Hilfe bei behördlichen und bürokratischen Angelegenheiten

(z.B. Telefonate, Terminvereinbarungen, Schriftverkehr, Formulare, Antragstellung, Höherstufung,  Kostenabrechnung, Unterlagen ordnen…)

Motivation und Aktivierung

(z.B. Einkäufe, Spaziergänge, Freizeitaktivitäten, Gedächtnistraining, Musik, Lesen, Spiele, Biographiearbeit, Erinnerungsalben…)

Unterstützung bei der Alltagsplanung und Gestaltung

(z.B. soziale Kontakte, Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, Besuch von Veranstaltungen…)

Abrechnungsmöglichkeiten

Ab dem Pflegegrad I kann eine Abrechnung über den monatlichen Entlastungsbetrag von 125 Euro z.B. für die Alltagsbegleitung und Unterstützung erfolgen.

Ab dem Pflegegrad II können die Kosten auch im Rahmen der stundenweise Verhinderungspflege (§39 SGB XI) von der Pflegekasse übernommen werden.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Verhinderungspflege stunden-, tage- oder wochenweise  in Anspruch genommen werden.

Sollte kein Pflegegrad vorliegen, oder das vorhandene Budget durch einen Pflegedienst ausgeschöpft sein, stelle ich meine Leistungen privat in Rechnung.

Anteilig können anfallende Kosten gegebenenfalls bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden. Ihr Steuerberater hilft Ihnen da sicher gerne weiter.

Natürlich ist der Erstbesuch unverbindlich und völlig kostenfrei!

Meine Dienstleistung ist nach §4 Nr. 16 g und 16 l UStG von der Umsatzsteuer befreit.

Ich bin mit einer Berufshaftpflichtversicherung abgesichert und bezahle Beiträge an die Berufsgenossenschaft.

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